Sind Strick- und Häkelsachen im Flieger erlaubt?

Sind Strick- und Häkelsachen im Flieger erlaubt?

Ein mehrstündiger Flug kann sich ganz schön ziehen. Schlafen, lesen, Musik hören oder einen Film schauen, sind zwar Möglichkeiten, um sich die Zeit zu vertreiben. Aber es wäre auch ganz schön, an einem Häkelprojekt zu arbeiten. Nur muss dazu neben dem Garn auch die Häkelnadel mit an Bord.

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Sind Strick- und Häkelsachen im Flieger erlaubt

Tatsächlich taucht immer wieder die Frage auf, ob Strick- und Häkelsachen im Flieger erlaubt sind. Pauschal lässt sich diese Frage aber nur bedingt beantworten. Denn Strick- und Häkelnadeln sind grundsätzlich nicht verboten.

Nur bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der Reisende sein Häkelzeug auch wirklich mit an Bord nehmen darf.

Warum das so ist und worauf es zu achten gilt,
erklären wir in diesem Ratgeber:

Die rechtlichen Aspekte zu Strick- und Häkelsachen im Flieger

Im November 2015 hat die EU-Kommission die Verordnung 2015/1998 verabschiedet. Diese Verordnung definiert die Maßnahmen, die bei der Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit angewendet werden.

Eine EU-Verordnung hat den gleichen Status wie ein Gesetz. Deshalb ist sie in aller Regel in der gesamten EU mit sofortiger Wirkung gültig. Es ist nicht notwendig, dass die Regierung ein Gesetz auf Bundesebene erlässt, durch das die Inhalte einer EU-Verordnung umgesetzt werden.

Deshalb kann sich der Reisende die Suche nach einem deutschen Gesetz, das die Mitnahme von Strick- und Häkelsachen im Handgepäck regelt, auch sparen.

Was Handarbeitssachen betrifft, spielt die Anlage 4-C der Verordnung eine entscheidende Rolle. Denn sie kümmert sich unter anderem um spitze und scharfe Gegenstände.

Scheren mit mehr als sechs Zentimeter langen Klingen ab dem Scharnier sind im Handgepäck demnach ebenso tabu wie Rasierklingen, Teppichmesser und einige andere Gegenstände.

Strick- und Häkelnadeln oder auch Nähnadeln werden in der Verordnung nicht ausdrücklich erwähnt. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass es grundsätzlich kein Verbot für Häkelnadeln im Handgepäck gibt.

Das Mitspracherecht der Sicherheitsmitarbeiter

Dass das EU-Recht Strick- und Häkelnadeln im Flieger nicht ausdrücklich verbietet, ist aber nicht automatisch gleichbedeutend mit einer Erlaubnis. Denn die Sicherheitsmitarbeiter haben hier auch noch ein Wörtchen mitzureden.

Schließlich gehört es zu ihren Hauptaufgaben, sicherzustellen, dass in den Sicherheitsbereich des Flughafens und an Bord einer Maschine keine gefährlichen Gegenstände gelangen.

Deshalb müssen die Mitarbeiter an den Sicherheitskontrollen abwägen, ob ein vermeintlich harmloser Gegenstand zur Waffe werden könnte. Und dabei ist der Grad oft sehr schmal.

Ein herkömmlicher Regenschirm etwa kann im Handumdrehen zum Schlagstock werden und eine kleine Nagelschere kann sich in eine gefährliche Stichwaffe verwandeln.

Vor diesem Hintergrund ist es nicht verwunderlich, dass eine robuste Häkelnadel aus massivem Metall durchaus als ein Gegenstand eingestuft werden kann, der zu gefährlich ist, um ihn im Handgepäck zu erlauben.

Tauchen Probleme auf, dann sind tatsächlich in erster Linie Strick- und Häkelnadeln aus Metall betroffen. Doch das liegt nicht etwa daran, dass Häkelnadeln aus Metall bedrohlicher wären als Bambus- oder Kunststoff-Nadeln.

Der Grund ist vielmehr, dass Metallnadeln auf dem Bildschirm gut sichtbar sind. Wird das Handgepäck vom Scanner durchleuchtet, ist der Inhalt je nach Material unterschiedlich eingefärbt. Und weil Metall eine hohe Dichte hat, werden metallene Gegenstände in Blau sichtbar. Dadurch heben sie sich deutlich von den anderen Dingen ab, die gelb oder rot eingefärbt sind.

Sieht der Sicherheitsmitarbeiter auf seinem Bildschirm nun einen blauen, länglichen und spitzen Gegenstand, wird er oft genauer nachsehen. Und letztlich liegt es dann in seinem Ermessen, ob er die Mitnahme der Häkelnadel erlaubt oder ob nicht.

Ein paar gute Ratschläge für das Passieren der Sicherheitskontrolle

Zunächst einmal ist es ratsam, Häkelnadeln aus Holz, Bambus oder Kunststoff einzupacken. Außerdem sollte der Reisende seine Tasche bei der Sicherheitskontrolle einfach stillschweigend auf das Band stellen und abwarten, was passiert.

In den meisten Fällen wird die Tasche samt Häkelzeug problemlos durch die Kontrolle kommen.

Es gibt kein grundsätzliches Verbot für die Mitnahme von Strick- und Häkelsachen im Handgepäck. Der Reisende verstößt also weder gegen Sicherheitsvorschriften noch macht er sonst wie etwas Illegales, wenn er während des Flugs häkeln will.

Doch wenn er den Sicherheitsmitarbeiter gezielt auf die Häkelnadeln hinweist oder extra nachfragt, wird der Mitarbeiter meist genauer nachschauen. Und wenn der Reisende Pech hat, stuft der Sicherheitsmitarbeiter die Häkelnadel als bedenklichen Gegenstand ein und zieht sie aus dem Verkehr.

Für den Fall, dass es an der Sicherheitskontrolle doch Probleme gibt, kann der Reisende außerdem vorsorgen. Zum einen kann er dazu einige Häkelnadeln in seinen Koffer packen.

Im Aufgabegepäck gibt es nämlich keinerlei Beschränkungen für Strick- und Häkelsachen. Spätestens am Urlaubsort steht dem Hobby so nicht mehr im Wege.

Zum anderen kann der Reisende einen frankierten Briefumschlag mitnehmen. Sollte der Mitarbeiter die Mitnahme der Häkelnadel untersagen, kann der Reisende die Nadel in den Umschlag stecken und am Flughafen in einen Postkasten einwerfen. Auf diese Weise landet die Häkelnadel wenigstens nicht im Mülleimer, sondern im heimischen Briefkasten.

Und: Strick- oder Häkelnadeln sind eine Sache, Zubehör aber noch einmal eine andere Sache. Nähnadeln, lange, spitze Scheren und ähnliche Utensilien sollte der Reisende in seinen Koffer packen.

Denn im Handgepäck können sie schwierig werden. Zudem kann der Reisende die Flugzeit wirklich nur zum Häkeln nutzen und die Ausarbeitung immer noch später, am Urlaubsort erledigen.

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Die Regeln der Fluggesellschaften

Die Airlines haben eigene Regelungen, die für die Beförderung von Fluggästen gelten. So erlaubt das EU-Recht zum Beispiel, dass ein EU-Bürger auch mit einem Personalausweis ein- und ausreisen darf, der kürzlich abgelaufen ist. Eine Fluggesellschaft hingegen verlangt in aller Regel ein gültiges Ausweisdokument.

Was Strick- und Häkelsachen angeht, so tauchen sie eher selten namentlich in den Richtlinien auf. Aber es gibt ein paar Airlines, die Handarbeitssachen im Handgepäck ausdrücklich verbieten. So zum Beispiel Eurowings.

Gibt es eine Richtlinie von der Fluggesellschaft, mit der der Reisende unterwegs ist, muss er sich daran halten. Sonst kann ihm die Beförderung verweigert werden. Dass das EU-Recht möglicherweise etwas anderes sagt, spielt an diesem Punkt keine Rolle.

In einigen Flugphasen besser nicht häkeln

Eine Airline möchte den Flug für ihre Passagiere so angenehm wie möglich gestalten. Zudem ist sie allein schon aus versicherungstechnischen Gründen darum bemüht, Verletzungen an Bord möglichst zu verhindern.

Der Reisende sollte deshalb beim Start und während der Landung nicht häkeln. Auch wenn Turbulenzen auftreten, sollte er seine Häkelsachen besser wegpacken. Schließlich muss es nicht sein, dass er jemanden in Gefahr bringt.

Und das bezieht sich nicht nur darauf, dass er sich oder seinen Sitznachbarn mit der Häkelnadel piekt. Genauso ist denkbar, dass das Garn wegrollt und zur Stolperfalle wird. Außerdem wird der Reisende vermutlich wenig Lust haben, das Garnknäuel im Flieger einzusammeln und den Faden unter den Sitzen herauszuziehen.

Andere Situation beim Rückflug

Bei der Rückreise können noch einmal andere Bestimmungen gelten. Vor allem bei einem Urlaubsland außerhalb der EU kann das Sicherheitspersonal Strick- und Häkelsachen völlig anders handhaben.

Selbstverständlich kann der Reisende auch hier das Handgepäck durch die Kontrolle schicken und sich überraschen lassen, was geschieht.

Nur sollte er sicherheitshalber nicht unbedingt seine Lieblings-Häkelnadel einpacken. Besser ist eine einfache Holz- oder Bambusnadel. Sollte sie es nicht durch die Kontrolle schaffen, ist der Verlust sicher halb so wild.

Fazit

Bei Flügen gelten strenge Richtlinien. Doch die Vorschriften dienen der Sicherheit. Die Mitarbeiter am Flughafen erledigen nur ihren Job. Sie möchten niemanden persönlich ärgern, wenn sie ihm die Strick- oder Häkelsachen abnehmen.

Es geht lediglich darum, die geltenden Regeln einzuhalten. Und wer ehrlich ist, wird zugeben, dass er auch keine Risiken eingehen oder Ausnahmen machen würde, wenn er für die Sicherheit zuständig wäre.

Packt der Reisende seine Häkelsachen in die Handtasche und sagt nichts weiter dazu, wird es so gut wie nie Probleme geben. Und falls ein Sicherheitsmitarbeiter doch Bedenken hat, muss der Reisende die Entscheidung hinnehmen. Macht er eine Szene, wird ihm das nicht weiterhelfen und letztlich nur den Start in die Ferien vermiesen.

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Hier schreiben Gabi & Töchter, bekannte Häkelfans Ferya Gülcan und Groß-Familie Europa & Türkei, Betreiber/innen dieser Webseite, alle Häkelenthusiasten und erfahren in Häkeltechniken aller Art , sowie Youtuberin Sevilart mit Häkelvideos, für mit diversen Anleitungen, Übungen und Tipps zum Thema Häkeln. Häkelarbeiten und Handarbeiten waren schon berufsbedingt mein Steckenpferd, als Inhaberin eines kleinen Handarbeitsladen für Wolle und Co. So hoffe ich von Groß bis Klein, jeden die verschiedensten Häkeltechniken nahe zu bringen.

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